Gutachten.Me

Ihr Gutachter für Kfz-Unfallschäden

02104 49 39 350

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Büro für Kfz Gutachten Eiko Krüsken Gutachten.Me, Auf dem Hüls 12a, 40822 Mettmann

Die für Firma Gutachten.Me Eiko Krüsken, Büro für Kfz Gutachten, Auf dem Hüls 12a, 40822 Mettmann, zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein Tel.: 07851-795 79 40 Fax: 07851-795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Webseite: www.verbraucher-schlichter.de Die Firma Gutachten.Me Eiko Krüsken, Büro für Kfz Gutachten, Nordstraße 22, 40822 Mettmann erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

  1. Auftragserteilung
    Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht -/ Kasko-Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber (AG) hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen.Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom AG unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers (AN).
  2. Zahlungsbedingungen
    Der AG erklärt , dass er davon in Kenntnis gesetzt ist , dass die durch vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an das Büro für Kfz Gutachten Gutachten.Me, Eiko Krüsken, Auf dem Hüls 12a, 40822 Mettmann abgetreten werden können. Dem AG ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind.
  3. Honorar
    Das Honorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Das Honorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Das Grundhonorar beinhaltet eine Mischkalkulation. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten, ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert ( Brutto ) des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Werden zur vollständigen Schadenfeststellung Demontagearbeiten und Montagearbeiten erforderlich, werden diese nach abgerechnet.
  4. Mehrwertsteuer
    Sämtliche aufgeführten EUR- Beträge verstehen sich immer ohne die jeweils gültige MwSt.
  5. Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigungen
    Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Die gefertigten Fotografien werden mit 2,00 € pro Stück berechnet, liegen Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge gesondert berechnet.
  6. Stornierungen
    Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
  7. Gutachtenerstellung
    Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, das Gutachten in 2 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original und eine Kopie. Eine weitere Kopie und der Lichtbild Negativsatz verbleiben beim Sachverständigenbüro.
  8. Gutachtenversand
    Der Versand der Gutachten an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte, erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
  9. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mettmann.
  10. Schlussbestimmung
    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werde , so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Zusatz bei Kfz-Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-Sachverständigenbüro Krüsken bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung das Gutachtens die etwaige zur Verkehrssicherheit betreffenden Mängel , ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz – Anhänger mitzuteilen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Büro für Kfz Gutachten, Gutachten.Me Eiko Krüsken zu richten.
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