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Ihr Gutachter für Kfz-Unfallschäden

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter

Sofortige Beratung - kostenfrei und unverbindlich

5,0

Ihr Kfz-Gutachter

Nach einem Unfall mit Blechschaden sind die Beteiligten hoffentlich nur mit einem Schreck davongekommen. Die Versicherung des Verursachers ist verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen gewählten „freien“ und „unabhängigen“ Gutachter zu übernehmen.

Wenn Sie keine Schuld am Hergang des Unfalls haben, muss Ihnen die Versicherung des Unfallgegners den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlen.
Bei Unfällen geht es immer um Geld. Damit sie Ihr Geld in angemessenem Umfang auch wirklich von der gegnerischen Versicherung erhalten, stehen wir Ihnen bei.

Karosserie Vermessung Eiko Krüsken
Karosserievermessung

Vor Ort

Nach einem Unfall haben Sie schon genug um die Ohren. Wir kommen zu Ihnen, um den Schaden aufzunehmen. Sollte Ihr beschädigtes Fahrzeug direkt in Ihrer Fachwerkstatt stehen, setzen wir uns mit dieser in Verbindung und vereinbaren dort einen Besichtigungstermin.

Kostenlos

  • Die Kosten für das Gutachten oder Kostenvoranschlag
  • Die Kosten für den Rechtsanwalt

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls werden die Kosten für ein Schadengutachten / Kostenvoranschlag und für einen Rechtsanwalt von der Versicherung des Verursacher-KFZ  bzw. dessen Halter übernommen.

Unsere Leistungen

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

Schadensgutachten

Kostenvoranschlag

Karosserievermessung

Wertgutachten

Restwertermittlung

Zeitwert

Nutzungausfall

Wiederbeschaffungswert

Oldtimer-Bewertung

Oldtimer-Bewertung

Unser Team

Für Sie erreichbar

Eiko Krüsken

Marcel Strohmeier

Heike Krüsken

Schnell und zuverlässig

Als Büro für KFZ-Gutachten erstellen wir für Sie den Kostenvoranschlag oder das Schadengutachten.
Wir bewerten einen Unfallschaden neutral und kalkulieren die Kosten für eine ordentliche und angemessene Regulierung.

 

Stundensätze, Ersatzteilpreise und reguläre Instandsetzungskosten sind bei uns durch entsprechende Vernetzung auf dem aktuell Stand und werden in unserer Kalkulation berücksichtigt. Mit dem in der Automobilbranche anerkannten Kalkulationsprogramm DAT (Deutsche Automobil Treuhand) erstellen wir die Kalkulation des Schadengutachtens.

 

Um Ihnen schnellstmöglich zu helfen, setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.

§ Das Recht auf Ihrer Seite

Gutachtenkosten

Sofern Sie keine Schuld am Unfall haben kostet Sie das Gutachten nichts. Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl übernehmen.

Abschleppkosten

Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich sein, übernimmt die gegnerische Versicherung die Abschleppkosten.

Wertverlust

Die korrekte Ermittlung des unfallbedingten Wertverlustes, ist ein wichtiger Baustein bei der Schadenabwicklung und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeuges.

Fahrzeugschaden

Wir kommen zu Ihnen und nehmen den Fahrzeugschaden vollumfänglich, u. a. mittels fototechnischer Dokumentation. Diese Dokumentation ist ein sehr wichtiger Baustein für die weitere Schadensbearbeitung. Im Anschluss kalkulieren wir die fachgerechte Reparatur. Sie haben das Recht auf eine Instandsetzung in einer Fachwerkstatt.

Totalschaden

Bei einem Totalschaden ermitteln wir den Restwert Ihres Fahrzeugs. Dieser Restwert wird Ihnen vom sogenannten Wiederbeschaffungswert von der ersatzpflichtigen Versicherung abgezogen.

Ersatzfahrzeug

Wenn Sie für die Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug benötigen, muss die gegnerische Versicherung für diese Kosten aufkommen. Sollten Sie ein sogenannter „Wenigfahrer“ sein, empfehlen wir im Vorfeld einer Anmietung Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges können sie ggf. durch die Wahl der anzumietenden Fahrzeugklasse Geld sparen. Wir beraten Sie gerne. Einzelheiten hierzu und zum Abzug der „Eigenersparnis“ kann man auch bei der Versicherung erfragen. Sollten Sie keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu.

Bitte beachten Sie:
Die hier gemachten Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und dienen nur der Orientierung.
Eine rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt geben.

Kontakt zu uns

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, vereinbaren wir kurzfristig einen Termin und besuchen Sie gerne vor Ort.

Um Ihnen eine unkomplizierte Schadens-Abwicklung zu ermöglichen, setzen wir alles daran so schnell wie möglich zu agieren.

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